Kieferorthopädische Behandlung
Welche Kieferorthopädie Kosten fallen für die Behandlung in unseren kieferorthopädischen Praxen in Junkersdorf und Porz an, wenn Sie privat versichert sind?
Nach einem ausführlichen Erstgespräch in dem wir uns gemeinsam kennenlernen und wir Ihre Wünsche aufnehmen und bewerten, folgt eine umfangreiche funktionsdiagnostische Untersuchung. Im Anschluss erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan, den wir gemeinsam besprechen. Hier finden Sie eine exakte Aufstellung der anstehenden Behandlung und der damit verbundenen Kosten.
Sie sollten idealerweise den erarbeiteten Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Diese informiert Sie dann gerne über den Abdeckungsrahmen Ihrer Versicherung bzw. auch über die geltenden gesetzlichen Vorgaben. Daraus ergibt sich Ihr persönlicher Erstattungsumfang für die Behandlungskosten.
In Abhängigkeit von Versicherungstarif und eventueller Zusatzleistungen ergibt sich die Höhe, in der Ihr Versicherer die Behandlungskosten übernimmt.
Sollte es Unklarheiten, Nachfragen oder unerwartete Ablehnungen von Kostenübernahmen geben, sprechen Sie uns an wir helfen gerne, die Problematik für Sie zu lösen und nehmen für Sie gegenüber Ihrem Versicher Stellung.
Sollten alle „Stricke reissen“ helfen wir auch gerne in vielen Fällen mit einer 0%-Finanzierung.
Eine notwendige kieferorthopädische Behandlung stellt häufig steuerlich eine außergewöhnliche Belastung dar – geben Sie diese in der Einkommensteuererklärung an. Denn diese Kosten überschreiten schnell den gesetzlichen Freibetrag.